
Was ist beim eingeschränkten Haltverbot in den beiden Straßen zu beachten?
Bei den zwei Flächen in der Alice-Droller-Straße sowie der Fläche in der Leni-Neuenschwander-Straße handelt es sich um sogenannte Ladezonen bzw. Haltebuchten. Diese dienen dem Be- und Entladen von Gütern und Waren sowie dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen.
Die Nutzung steht grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden offen.
Für den Be- und Entladevorgang besteht keine zeitliche Begrenzung; er darf so lange dauern, wie dies tatsächlich erforderlich ist, beispielsweise im Rahmen eines Umzugs. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vorgang aktiv durchgeführt wird.
Nicht zulässig ist daher, das Fahrzeug zwischen 8 Uhr und 20 Uhr dort abzustellen, abzuschließen und sich vom Fahrzeug zu entfernen. In der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages ist das Parken in diesen Bereichen hingegen erlaubt.